Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beherbergung
Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning
Allgemeine Regelungen
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning abgeschlossen werden. Andere AGB als die des Hotels werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning diesen nicht ausdrücklich
widerspricht.
- Auf Beherbergungsverträge sind neben den § 70 l ff. BGB das allgemeine Schuldrecht und die Regelungen des allgemeinen Mietrechts des BGB anzuwenden. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
- Leistungen und Tarife werden mit der Direktion des Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning frei festgelegt und können nach Vertragsschluss dann modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und der Erbringung der Leistung mehr als vier Monate beträgt.
- Reservierungen sind für beide Geschäftspartner verbindlich. Ein Rücktritt kann nur im Einverständnis mit dem Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning erfolgen. Änderungen des anteiligen Mehrwertsteuersatzes gehen ungeachtet des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses zu Lasten des
Auftraggebers. Das Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning kann jegliche Bestellannahme, Reservierung oder solche Leistungen, die erst in zeitlichem Abstand zu dem zugrundeliegenden Vertragsschluss zu erbringen sind, von der teilweisen Begleichung der im Hinblick auf die Leistungserbringung geschuldeten
Beträge abhängig machen. Reservierte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 15 Uhr des Anreisetages zu Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu
vergeben. Am Abreisetag sind die Zimmer, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bis 11 Uhr zu räumen.
- Eine ausdrücklich als solche bezeichnete unverbindliche Option ist bis spätestens 30 Tage vor dem Ankunftstag verbindlich auszuüben oder zurückzugeben. Ausgeübte Optionen werden wie feste Reservierungen behandelt. Das Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning ist ohne rechtzeitige verbindliche
Ausübung der Option berechtigt, die freigehaltene Leistung anderweitig zu vergeben. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Gast oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner.
- Rechnungen sind grundsätzlich nach Erhalt sofort und ohne Abzug von Skonto fällig. Wenn der Rechnungsbetrag mehrerer Einzelrechnungen EUR 300,- übersteigt, kann auf Anfrage des Vertragspartners eine Gesamtrechnung erstellt werden.
Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Bei Zahlungsverzug ist das Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5%
über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, wenn nicht ein Verzugsschaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Der Vertragspartner kann mit der Gegenforderung gegen das Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind. Der Zahlungsverzug auch nur einer Rechnung berechtigt das Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen. Das Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning entscheidet darüber ohne Ankündigung. Bei einer
Gesamtreservierung über mehr als € 500 behält sich das Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning vor, eine Vorauszahlung in Höhe von 100 % der bestellten Leistung zu fordern. Dieser Betrag ist 28 Tage vor Anreise fällig.
7.a. Zahlungen
Das Logisentgelt für den gesamten Aufenthalt ist vorbehaltlich einer ausdrücklichen Vereinbarung per von uns Bankeinzug oder Rechnung zu entrichten. Sie erteilen uns dazu bei der Buchung der Hotelleistung die Einzugsermächtigung für Ihr Bankkonto. Es betrifft auch die Belastung laut § 8, bei
Nichtanreise/ No Show.
- Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt oder reserviert hatte, nicht ab,
bis 28 Tage vor Anreise: kostenfrei
27 bis 7 Tage vor Anreise: 50% des vereinbarten Gesamtpreises für den gebuchten Reisezeitraum
6 bis 3 Tage vor Anreise: 80% des vereinbarten Gesamtpreises für den gebuchten Reisezeitraum
2 bis 0 Tage vor Anreise: 100% des vereinbarten Gesamtpreises für den gebuchten Reisezeitraum
Eine Reduzierung der Personenzahl in einem Zimmer während des Aufenthalts hat keinen Einfluss
auf den bestätigten Zimmerpreis. Stornierungen müssen stets schriftlich erfolgen.
Bei vorzeitiger Abreise, bis 12.00 Uhr, die dem Hotel erst während des Aufenthaltes des Gastes mitgeteilt werden, behält sich das Hotel vor, 100% der Logiskosten pro Nacht zu berechnen, bis zu dem ursprünglichen Abreisedatum.
Bei verspäteter Abreise am Abreisetag nach 11.00 Uhr berechnet das Hotel 100% der Logiskosten der folgenden reservierten Nacht.
- Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels, in den technischen Einrichtungen und im Gastraum des Hotels hinterlassen werden gelten nicht als eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen wurden. Wertgegenstände wie Schmuck, Pelzmäntel und Geld sind an der Rezeption zu hinterlegen. Für nicht hinterlegte Wertgegenstände ist die Haftung ausgeschlossen. In Zimmern erstreckt sich eine Haftung darüber hinaus nur auf die Gegenstände und Materialien, die von dem aus dem Beherbergungsvertrag Berechtigten eingebracht wurden. Der Haftungsumfang des Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning ist außer bei Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit auf maximal EUR 500,- begrenzt. Bei Bezahlung vor Betreten des Zimmers liegt es im Ermessen des Hotels neben dem Preis für Übernachtung und Frühstück eine Kaution in Höhe von EUR 50,- oder einen gültigen Pass als Pfand zu verlangen.
- Es besteht Rauchverbot im gesamten Haus.
- Wird durch einen Vertragspartner der Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning oder deren Gästen gefährdet, so kann sich das Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning von dem Vertrag lösen. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wenn dadurch die Leistung des Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning unmöglich, unzumutbar oder für den Vertragspartner ohne Interesse ist.
- Ist im Rahmen von Veranstaltungen der Veranstalter eine politische, religiöse oder
weltanschauliche Gruppierung, so bedarf die Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung
durch die Geschäftsleitung. Verschweigt der Veranstalter gegenüber dem Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning, dass er eine politische, religiöse oder weltanschauliche Gruppe repräsentiert, so ist der Vertrag
schwebend unwirksam. Wird die Genehmigung der Geschäftsleitung auch im Nachhinein nicht erteilt,
so ist der Vertrag unwirksam und das Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning
zur Leistungsverweigerung berechtigt.
In diesem Fall ist der Veranstalter zum Ersatz aller im Vertrauen auf die Wirksamkeit des Vertrages
Von dem Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning getätigten Aufwendungen verpflichtet.
- Der Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich im Hotel anzuzeigen. Ansprüche des Vertragspartners sind innerhalb eines Monates nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber dem Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning geltend zu machen.
Nach Ablauf der Frist kann der Vertragspartner nur Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Vertragspartners verjähren sich in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Leistungserbringung nach dem Vertrage
beendet werden sollte. Hat der Vertragspartner Ansprüche bei dem Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem die Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning die Ansprüche schriftlich zurückweist.
- Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeit ist Northeim.
- Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schrifterfordernis.
Gasthaus Johanning
Inhaber David Johanning
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Restaurant-, Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für
alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning.
- Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsabschluss, -partner, Untervermietung
- Der Vertrag kommt erst durch die von dem Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning schriftlich erklärte Annahme (Bestätigung) der Reservierungsanfrage des Veranstalters zustande; diese sind Vertragspartner.
- Ist der Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter für alle Verpflichtungen aus dem
Vertrag als Gesamtschuldner.
- Eine Unter- oder Weitervermietung von Räumen, Vitrinen oder Flächen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning
§ 3 Teilnehmerzahl, Veranstaltungszeit, Räumlichkeiten
- Um eine sorgfältige Vorbereitung durch das Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning zu ermöglichen, hat der Veranstalter dem Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning die endgültige Teilnehmerzahl spätestens sieben Tage vor
dem Termin der Veranstaltung mitzuteilen.
- Eine tatsächlich geringere als die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl wird nicht berücksichtigt und geht zu Lasten des Veranstalters. Genauso wird eine tatsächlich höhere Teilnehmerzahl als vertraglich vereinbart
entsprechend nachberechnet.
- Verschiebt sich der festgelegte Zeitpunkt des Beginns einer Veranstaltung ohne vorherige schriftliche Vereinbarung dieser Änderung, so ist das Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning berechtigt, dem Veranstalter die
angefallenen Dienstleistungs- und Bereitstellungskosten in Rechnung zu stellen. Reservierte Räume stehen dem Veranstalter nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung, eine Inanspruchnahme darüber
hinaus bedarf der Zustimmung des Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning und wird grundsätzlich nur gegen zusätzliches Entgelt gewährt.
- Raumänderungen bleiben dem Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen des Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning für den Veranstalter zumutbar sind.
§ 4 Preise/Zahlungen
- Die Preise verstehen sich inklusive der z. Zt. gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Eventuelle Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Veranstalters. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und
Veranstaltung 120 Tage, so behält sich das Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning das Recht vor, Preiserhöhungen bis maximal 15% vorzunehmen.
- Die Rechnungen des Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning sind sofort vor Ort in Bar oder mit EC-Karte, spätestens aber binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Entsteht Zahlungsverzug, so hat das Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning das Recht, Zinsen in Höhe von 1% pro angefangenen Monat zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
- Der Veranstalter haftet gegenüber dem Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning für die Bezahlung durch die Veranstaltungsteilnehmer zusätzlich bestellter oder sonstige von dem Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning in Zusammenhang mit der Veranstaltung
gegenüber Dritten erbrachter Leistungen oder Auslagen.
- Das Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning ist berechtigt, jederzeit angemessene Vorauszahlungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
§ 5 Rücktritt des Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning
- Werden die angeforderten/vereinbarten Vorauszahlungen nicht in angeforderter/vereinbarter Höhe oder nicht zum angeforderten/vereinbarten Datum des Zahlungseingangs geleistet, so ist das Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning
berechtigt, jederzeit durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Erklärt das Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning in einem solchen Fall keinen Rücktritt vom Vertrag, muss es sich jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie die Vorteile, die es aus einer anderweitigen Verwertung des Mietobjektes erlangt, anrechnen lassen.
- Im Sinne einer exemplarischen, nicht abschließenden Aufzählung ist das Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning ferner zum Rücktritt berechtigt, wenn – höhere Gewalt oder andere von dem Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning
nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, – Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. bzgl. des Veranstalters oder
des Veranstaltungszwecks oder unter vorgetäuschter oder fahrlässig überhöhter Angabe zum voraussichtlichen Umsatzvolumen, gebucht werden, – das Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning begründeten Anlass zu der
Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning in der Öffentlichkeit gefährden kann, – das Mietobjekt ganz oder teilweise
ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning untervermietet wird.
- Im Falle eines berechtigten Rücktritts des Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning ist ein Schadensersatzanspruch des Veranstalters/ Bestellers ausgeschlossen.
§ 6 Rücktritt des Bestellers/Veranstalters
Der Besteller/Veranstalter kann von diesem Vertrag bis 42 Tage vor Veranstaltungs-beginn mittels schriftlicher Mitteilung kostenfrei zurücktreten. Bei einer Stornierung nach diesem Termin bis 15 Tage vor der Veranstaltung werden 50% des garantierten Umsatzes in Rechnung gestellt. Ist keine Umsatzgarantie vereinbart worden, werden 50% der zu erwartenden Speisen und Getränkeumsatzes in Rechnung gestellt, wobei die vertraglich vereinbarte Personenzahl und der
Leistungsumfang zugrunde gelegt werden. Vertraglich vereinbarte Bereitstellungskosten der reservierten Räume werden ohne Abzug berechnet. Bei einer Stornierung ab 14 Tage vor der Veranstaltung erhöhen sich die Stornierungs-kosten auf 80% des vorgenannten Umsatzes. Bei einer Buchung von weniger als 42 Tagen vor Veranstaltungsbeginn gelten die vorstehenden Stornobedingungen sofort mit Zustandekommen des Vertrages.
§ 7 Behördliche Erlaubnisse/Abgaben
Sämtliche notwendigen behördlichen Erlaubnisse hat der Veranstalter auf eigene Kosten zu beschaffen, sofern schriftlich
nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dem Veranstalter obliegt die Einhaltung aller relevanten
(ordnungsrechtlichen) Vorgaben. Auf Verlangen des Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Für die Veranstaltung an Dritte zu entrichtende Abgaben wie z. B. GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer u.ä. sind durch den Veranstalter sofort an den Gläubiger zu zahlen. Das Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning ist vom
Veranstalter wegen solcher Forderungen auf erstes schriftliches Anfordern freizustellen.
§ 8 Verluste/Beschädigungen/Entsorgungskosten/Besondere Einrichtungen
- Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso einzustehen wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Das Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
- Um Beschädigungen der Wände vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning abzustimmen.
- Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Kommt der Veranstalter dieser Regelung nicht nach, so hat das Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning das Recht, eine Entfernung und kostenpflichtige Lagerung vorzunehmen.Andere Regelungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Geschäftsleitung.
- Das Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning hält sich vor, dass bei Reinigungsarbeiten mit besonderem Aufwand (z.B. durch Konfetti, Reiskörner oder ähnliches), eine Reinigungskostenpauschale zu berechnen, je nach Aufwand der Reinigung. (mindestens netto Euro 200,00)
- Das Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning haftet auch im Falle einfacher Fahrlässigkeit nicht für Schäden oder Verlust eingebrachter Gegenstände. Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens des Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning nicht. Sachgerechte Versicherung z.B. von Ausstellungsstücken, Seminar- und Tagungsgeräten ist ausschließlich Sache des Bestellers/Veranstalters.
- Eingebrachte Transportverpackungen, Umverpackungen und alle sonstigen Verpackungsmaterialien sind vom Besteller auf eigene Kosten zu entsorgen. Eine Entsorgung kann kostenpflichtig (mindestens netto Euro 30,00) vorgenommen werden, falls der Besteller die Verpackungen nach Veranstaltungsende zurücklässt. Alle im Rahmen der Veranstaltungen eingebrachten Gegenstände wie Dekorationsmaterial o.ä. müssen sämtlichen maßgeblichen Ordnungsvorschriften entsprechen.
- Störungen oder Defekte an vom Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning zur Verfügung gestellten Einrichtungen werden, soweit dem Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning möglich, beseitigt; keinesfalls berechtigen sie den Besteller/Veranstalter zur Mietminderung/ Zurückbehaltung und/oder Aufrechnung. Kann das Mietobjekt nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, sind Schadensersatzansprüche gegen das Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine etwaige Haftung ist betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt.
- Sind vom Veranstalter eigene elektrische Anlagen vorgesehen, so bedarf es vor Anschluss an das Stromnetz der Zustimmung der Geschäftsleitung. Der anfallende Stromverbrauch wird nach den gültigen Bereitstellungs- und Arbeitspreisen berechnet wie das Versorgungsunternehmen sie dem Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning belastet. Eine pauschale Erfassung und Berechnung steht dem Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning frei. Durch Anschluss auftretende Störungen oder Defekte an den technischen Anlagen des Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning gehen zu Lasten des Veranstalters.
- Soweit das Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters; der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning von allen Ansprüchen Dritter auf erstes schriftliches Anfordern frei. Eine Haftung, des Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning, wegen nicht rechtzeitiger Beschaffung oder einer Mangelhaftigkeit der beschafften Einrichtungen ist ausgeschlossen.
§ 9 Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten usw.) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; in den Fällen wird eine Allgemeinkostengebühr unter Abzug des anteiligen Wareneinsatzes berechnet.
§ 10 Veröffentlichungen
Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, so ist das Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
§ 11 Werbung
Jede Art von Werbung, Information, Einladungen durch die ein Bezug zum Gasthaus Johanning, Inh. David Johanning, insbesondere durch Verwendung des Gasthausnamens, hergestellt wird, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Geschäftsleitung
§ 12 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform so weit nicht ein anderes Formerfordernis vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
- Erfüllungsort ist Uslar, Ortsteil Eschershausen
- Es gilt deutsches Recht.
- Gerichtsstand ist Northeim. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland hat, entsprechend.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, werden die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen
Bestimmungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist durch diejenige wirksame und/oder durchsetzbare
Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am
nächsten kommt.
Gasthaus Johanning
Inhaber David Johanning